Begleitetes Fahren 
Führerschein ab 17

Du kannst bereits mit 17 deinen Führerschein machen

Es gibt zahlreiche Aktivitäten, die erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt sind, obwohl man sich schon viel früher darauf freut. Doch es gibt eine Möglichkeit, den Führerschein bereits mit 17 zu erwerben. Ab einem Alter von 16 ½ Jahren ist es bereits möglich, mit der Führerscheinausbildung zu beginnen.

So funktioniert es: Sobald du die Prüfung erfolgreich abgeschlossen hast, erhältst du deinen „Führerschein“ bereits im Alter von 17 Jahren in Form einer Prüfungsbescheinigung. Du musst jedoch in Begleitung einer erwachsenen Person fahren.

Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt, sobald du 18 Jahre alt bist. Anschließend erhältst du den EU-Kartenführerschein von deiner Führerscheinstelle ausgehändigt.

Voraus­setzungen

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Anforder­ungen an die Begleitperson

Der Grundgedanke von BF17 ist, dass Jugendliche von den Erfahrungen der Erwachsenen profitieren können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um Eltern, Bekannte oder Mitarbeitende des Ausbildungsbetriebs handelt.

Es kommt vielmehr darauf an, dass sie bestimmte folgenden Voraussetzungen erfüllen. Ist das der Fall, dann können sie ohne weiteres deine Begleitpersonen bei BF 17 werden.

Häufig gestellte Fragen zum Begleiteten fahren

Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate vor deinem 17./18. Geburtstag absolviert werden, während die praktische Prüfung maximal 1 Monat vor deinem 17./18. Geburtstag abgelegt werden kann. Wenn du die Prüfungen erfolgreich bestanden hast, wird dir die Prüfbescheinigung ausgestellt. Mit der Ausstellung beginnt auch deine zweijährige Probezeit.

Es besteht keinerlei Einschränkung bezüglich der Anzahl der Begleitpersonen, die du für das BF17-Programm auswählst. In der Regel werden zwei Begleitpersonen benannt, jedoch musst du in deinem Antrag mindestens eine Person angeben. Um sicherzustellen, dass du möglichst oft die Gelegenheit hast, selbst hinter dem Steuer zu sitzen, solltest du darüber nachdenken, weitere Begleitpersonen anzugeben. Denn je mehr Personen auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind, desto häufiger kannst du die Chance nutzen, Fahrpraxis zu sammeln!
Nein, zu Beginn erhalten 17-Jährige eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung“, auf der die Begleitpersonen eingetragen sind. Nach erfolgreich absolvierter Fahrprüfung erhältst du eine Bestätigung, die du bei deiner Gemeinde vorlegen musst. Dann bekommst du die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.
Ja, es gibt Einschränkungen. Als Teilnehmer des BF17-Programms darfst du mittlerweile unter Einhaltung der deutschen Begleitauflagen auch in Österreich Auto fahren. Es ist jedoch dringend zu empfehlen, dies vorher mit deiner Haftpflichtversicherung abzuklären.

Wenn du gegen die Fahrerlaubnis-Verordnung verstößt, begehst du einen schwerwiegenden Verstoß. Das hat zur Folge, dass dir die Fahrerlaubnis entzogen wird. Wenn dieser Verstoß während der Probezeit auftritt (was sehr wahrscheinlich ist), droht dir neben einem Bußgeld auch eine Verlängerung der Probezeit. Zusätzlich musst du vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein Aufbauseminar absolvieren und erhältst einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Es wird daher dringend davon abgeraten, derartige Eskapaden zu begehen!

Weiter­führende LInks

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